Mietbedingungen
Wie das Material zu dir kommt, was du damit machen darfst und wie es zurückkommt.
Diese Bedingungen ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regeln den Umgang mit dem Mietmaterial. Sie sind Bestandteil jedes Mietvertrags.
1. Zustand bei Übergabe
Wir übergeben das Material gereinigt, geprüft und funktionsfähig. Prüfe es bitte bei der Übernahme auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden. Beanstandungen melde uns bitte sofort, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung - später lässt sich nicht mehr klären, wann ein Schaden entstanden ist.
2. Lieferung und Abholung
Wir liefern in einem vereinbarten Zeitfenster bis zur ersten verschlossenen Tür beziehungsweise bis zur vereinbarten Abladestelle. Weitertransport, Treppen, Etagen und lange Wege stimmen wir vorher ab und berechnen sie gesondert.
Bitte sorge dafür, dass:
- die Zufahrt für einen Transporter frei und befahrbar ist,
- eine Abstellfläche zur Verfügung steht,
- eine ansprechbare Person vor Ort ist,
- der Untergrund tragfähig und eben genug für das Material ist.
Bei Selbstabholung ist der Mieter für die Ladungssicherung verantwortlich. Wir helfen beim Beladen, prüfen aber nicht die Eignung des Fahrzeugs.
3. Aufbau und Betrieb
Baut der Mieter selbst auf, beachtet er die mitgelieferten Hinweise und die anerkannten Regeln der Technik. Eingriffe in Geräte, das Öffnen von Gehäusen und das Verändern von Verkabelung sind nicht gestattet.
Für Traversen, Bühnen, Hebezeug, Zelte und alles, was über Personen steht oder Lasten trägt, gilt: Aufbau nur durch fachkundiges Personal.
4. Strom und Anschlüsse
Der Mieter stellt eine ausreichend abgesicherte, ordnungsgemäße Stromversorgung bereit und nennt uns vorab die verfügbare Absicherung. Für Schäden durch Über- oder Unterspannung, fehlerhafte Hausinstallation oder Ausfall der Stromversorgung haften wir nicht.
5. Einsatz im Freien und Wetter
Technik darf im Freien nur eingesetzt werden, wenn sie dafür geeignet und vor Nässe geschützt ist. Bei aufkommendem Unwetter, starkem Wind oder Starkregen ist der Betrieb einzustellen und das Material zu sichern.
Schlechtes Wetter berechtigt nicht zur Stornierung und mindert den Mietzins nicht. Für Zelte und Überdachungen gelten die jeweils angegebenen Windlastgrenzen.
6. Rückgabe
Das Material wird vollzählig, trocken, besenrein und in dem Zustand zurückgegeben, in dem es übernommen wurde. Bitte verpacke alles wieder so, wie du es bekommen hast - Kisten, Hauben, Kabelbeutel und Transportwagen gehören dazu und werden bei Verlust berechnet.
Geschirr, Gläser und Besteck geben wir gespült aus und nehmen sie gespült zurück, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist eine Reinigung durch uns nötig, berechnen wir sie nach Aufwand.
7. Verlust und Beschädigung
Fehlende oder beschädigte Teile melde uns bitte bei der Rückgabe - das ist unangenehmer, aber immer günstiger als eine spätere Entdeckung.
- Reparable Schäden: Wir berechnen die Reparaturkosten zuzüglich des Mietausfalls für die Dauer der Reparatur.
- Totalschaden oder Verlust: Wir berechnen den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gegenstands.
- Übliche Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch ist mit dem Mietzins abgegolten.
Bei Diebstahl oder Vandalismus ist unverzüglich Anzeige zu erstatten und uns eine Kopie vorzulegen.
8. Unterbringung während der Mietzeit
Das Material ist bei Nichtgebrauch trocken und gegen Zugriff Dritter gesichert unterzubringen. Ein unbeaufsichtigtes Abstellen im öffentlichen Raum über Nacht ist nicht zulässig.
9. Kennzeichnung
Aufkleber, Inventarnummern und Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden. Eigene Aufkleber, Klebeband und Kabelbinder sind vor der Rückgabe rückstandsfrei zu entfernen; andernfalls berechnen wir den Aufwand.
10. Störungen
Fällt während der Veranstaltung etwas aus, ruf uns sofort an: +49 (7121) 317628-0. Wir versuchen, kurzfristig Ersatz zu stellen. Eigenmächtige Reparaturversuche oder die Beauftragung Dritter gehen zu Lasten des Mieters.
Stand: September 2026
Unsicher bei
Aufbau oder Strom?
Sag uns, was du vorhast - wir klären das vorher, nicht vor Ort.