Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Rahmen für jede Vermietung - kurz gehalten und ohne Kleingedrucktes.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Mobiliar und Zubehör sowie über damit verbundene Leistungen zwischen Die Eventhandwerker GmbH (nachfolgend „wir“ oder „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Ergänzend gelten unsere Mietbedingungen, die den Umgang mit dem Mietmaterial regeln.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unseres Sortiments auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage. Auch das Absenden einer Anfrage über die Merkliste ist weder eine Buchung noch eine Reservierung.
Auf deine Anfrage erstellen wir ein schriftliches Angebot. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn du dieses Angebot in Textform annimmst oder wir eine Auftragsbestätigung versenden. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Material für dich reserviert.
Unsere Angebote sind … gültig, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
§ 3 Preise
Alle auf dieser Website genannten Preise sind Netto-Preise je Einheit und Eventtag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie enthalten keine Lieferung, keinen Auf- und Abbau, kein Personal und keine Reinigung. Diese Leistungen weisen wir im Angebot gesondert aus.
Ein „Eventtag“ ist der Veranstaltungstag. Über mehrere Tage laufende Mieten und längere Mietzeiträume berechnen wir nach der im Angebot genannten Staffel.
§ 4 Zahlung
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist der Mietzins … zu zahlen.
Bei Neukunden und bei größeren Aufträgen behalten wir uns eine Vorauszahlung oder Anzahlung vor. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
§ 5 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Materials an den Mieter oder an dessen Beauftragten und endet mit der vollständigen Rückgabe am vereinbarten Ort. Bei Lieferung durch uns beginnt sie mit dem Abladen und endet mit dem Verladen.
Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich und wird zusätzlich berechnet. Bei nicht abgestimmter verspäteter Rückgabe berechnen wir für jeden angefangenen Tag den vereinbarten Tagesmietzins; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Lieferung, Aufbau und Abholung
Liefertermine und -zeitfenster stimmen wir im Angebot ab. Der Mieter sorgt dafür, dass die Anlieferstelle zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist und Auf- und Abbau ungehindert möglich sind. Wartezeiten, die wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir nach Aufwand.
Einzelheiten zu Zugang, Untergrund, Stromversorgung und Rückgabe regeln unsere Mietbedingungen.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter behandelt das Mietmaterial sorgfältig, verwendet es nur bestimmungsgemäß und schützt es vor Witterung, Diebstahl und Beschädigung. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht zulässig.
§ 8 Haftung des Mieters, Versicherung
Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietmaterials, unabhängig vom Verschulden, es sei denn, er hat den Schaden nicht zu vertreten. Für die Höhe der Ersatzpflicht gelten die Regelungen in unseren Mietbedingungen.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Veranstaltungs- oder Mietsachenversicherung.
§ 9 Haftung des Vermieters
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ebenso nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst (Kardinalpflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
Tritt der Mieter nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück, berechnen wir - vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens - folgende Pauschalen vom vereinbarten Netto-Auftragswert:
- bis … vor Mietbeginn: …
- danach bis … vor Mietbeginn: …
- ab … vor Mietbeginn: …
Sonderanfertigungen, eigens beschaffte Ware und beauftragte Fremdleistungen sind von der Staffel ausgenommen und in voller Höhe zu erstatten. Wird ein Termin einvernehmlich verschoben, rechnen wir bereits entstandene Aufwände ab.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die die Leistung unmöglich oder unzumutbar machen - etwa Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder Ausfall der Energieversorgung - befreien beide Seiten für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Bereits entstandene Aufwände sind zu erstatten. Schlechtes Wetter allein ist kein Fall höherer Gewalt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand ….
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
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